Geldwäschegesetz
Rechte und Pflichten des Maklers im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz
Der Immobilienmakler ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Identität von Käufern und Verkäufern festzustellen. Dies geschieht zum Schutz vor Geldwäsche und kriminellen Transaktionen. In diesem Zusammenhang ist der Makler berechtigt und verpflichtet, sich entsprechende Ausweisdokumente zeigen zu lassen, Kopien von diesen zu fertigen sowie weitere Informationen einzuholen.
Zeitpunkt der Identifizierung
Des Kaufinteressenten
Die Identität eines Kaufinteressenten muss bei einem ersthaften Kaufinteresse festgestellt werden. Von einem ernsthaften Kaufinteresse kann laut Gesetzesbegründung ausgegangen werden, wenn einer der Beteiligten von der Gegenseite einen Kaufvertragsentwurf erhält, eine Reservierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag abgeschlossen bzw. eine Reservierungsgebühr an den Makler entrichtet wird.
Des Verkäufers
Schließt ein Makler mit dem Verkäufer einen (schriftlichen) Maklervertrag, muss die Identitätsfeststellung mit Abschluss des Maklervertrages erfolgen.
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Externe Links zum Thema Geldwäschegesetz
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