Der Maklervertrag
Wann kommt ein Maklervertrag wirksam zustande?
Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Makler beauftragt und der Makler den Auftrag annimmt. Dabei ist es unerheblich, wie dies geschieht. Ein Maklervertrag kann sowohl schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes (schlüssiges) Handeln zustande kommen. Natürlich werden Verträge in aller Regel schriftlich geschlossen. Dennoch bedarf es dieser Form nicht.
Eine Ausnahme besteht allerdings seit Dezember 2020 beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Maklerverträge für diese Objekte, welche zwischen Makler und einem Verbraucher geschlossen werden, bedürfen nun der Schriftform. Erwerber, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handeln, sind davon ausgenommen.
Ein Beispiel für schlüssiges Handeln
Sieht ein Interessent ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen und bittet er den Makler um weitere Informationen oder um einen Besichtigungstermin, kommt es durch die positive Bearbeitung der Anfrage durch den Makler, zur Annahme des Auftrages. Damit ist ein Maklervertrag zwischen Interessent und Makler zustande gekommen.
Maklervertrag bedeutet nicht gleich Provision
Der Abschluss eines Maklervertrages zwischen Kunde und Makler ist allerdings nur eine Bedingung für die Fälligkeit einer Provision. Lesen Sie hier, wann eine Maklergebühr zahlbar ist.
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